Deutsches Steuerrecht, verständlich für internationale Unternehmen und Investoren
Wir begleiten ausländische Unternehmen und Investoren in Deutschland — von der Gründung oder dem Kauf einer Gesellschaft über die laufende Buchhaltung bis zum Jahresabschluss. Auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Sechs Bereiche, in denen wir Sie begleiten
Jeder Bereich hat bei uns eigene Ansprechpartner. Sie bekommen die Beratung, die zu Ihrer Situation passt — nicht die, die gerade frei ist.
Firmenkunden
Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen in Deutschland
Mehr dazuFirmengründung
Rechtsformwahl, Gründung und Registrierung einer Gesellschaft in Deutschland
Mehr dazuInvestoren
Unternehmenskauf als Share Deal oder Asset Deal, Tax Due Diligence, Holding-Strukturen und Exit
Mehr dazuTochter oder Betriebsstätte
Welche Form ein ausländisches Unternehmen in Deutschland wählt — und wann eine Betriebsstätte ungewollt entsteht
Mehr dazuUmsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Registrierung und laufende Meldungen für ausländische Unternehmen
Mehr dazuImmobilien
Kauf, Vermietung und Verkauf deutscher Immobilien — direkt oder über eine Gesellschaft
Mehr dazuWarum internationale Mandanten zu uns kommen
Was uns von einer normalen Kanzlei unterscheidet
Die meisten deutschen Steuerkanzleien betreuen deutsche Mandanten mit deutschen Sachverhalten. Bei uns ist der Normalfall ein anderer: eine Gesellschaft im Ausland, die in Deutschland Ware lagert. Ein Investor, der eine Münchner GmbH übernehmen will und wissen muss, was er mitkauft. Eine Familie, die eine Immobilie kauft und noch nicht weiß, wer sie halten soll.
Dafür braucht es zwei Dinge, die nicht selbstverständlich sind: die Sprache des Mandanten und Routine bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Beides bringen wir mit.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Rechtsformberatung bei Firmengründungen in Deutschland
- Gründung und Registrierung neuer Gesellschaften
- Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte
- Umsatzsteuerliche Registrierung und laufende Meldungen
- Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Jahresabschlüsse und Bilanzen
- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
- Quellensteuer und Verrechnungspreise im Konzern
- Unternehmenskauf (M&A): Share Deal oder Asset Deal
- Tax Due Diligence
- Holding-Strukturen und Beteiligungen
- Immobilieninvestitionen, auch über eine GmbH
Privatpersonen
Privatpersonen mit Auslandsbezug — Expats, Geschäftsführer, Contractors — beraten wir ebenfalls: Privatkunden. Deutschsprachige Privatpersonen und mittelständische Betriebe im Raum München ohne Auslandsbezug betreut die Steuerkanzlei Fuierer — die Einzelkanzlei unseres Geschäftsführers Ulrich Fuierer, unter derselben Anschrift.
Wie eine Zusammenarbeit beginnt
Erstgespräch
Sie schildern Ihren Fall — per E-Mail oder am Telefon. Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.
Einschätzung
Eine erste Analyse Ihrer steuerlichen Situation. Kostenfrei und unverbindlich.
Angebot
Leistungsumfang und Honorar schriftlich. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen wollen.
Laufende Betreuung
Fristen, Meldungen, Korrespondenz mit den Behörden. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe.
Häufige Fragen
Beraten Sie auch, wenn mein Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat?
Ja. Das ist unser Schwerpunkt. Eine ausländische Gesellschaft kann in Deutschland umsatzsteuerpflichtig werden, ohne hier eine Niederlassung zu haben — etwa durch ein Lager, durch Handel im Inland oder durch Versandhandel an deutsche Kunden. Wir übernehmen die Registrierung und die laufenden Meldungen.
Begleiten Sie auch den Kauf eines Unternehmens in Deutschland?
Ja, auf der steuerlichen Seite: ob Share Deal oder Asset Deal, die Tax Due Diligence vor der Unterschrift, die Struktur — direkt oder über eine Holding — und die Betreuung danach. Den Kaufvertrag verantworten Ihre Anwälte; die steuerlichen Regelungen darin stimmen wir mit ihnen ab. Mehr unter Investoren.
In welchen Sprachen können wir zusammenarbeiten?
Deutsch, Englisch und Russisch — in der Beratung, in der Korrespondenz und in der Buchhaltung. Buchungstexte können wir in allen drei Sprachen erfassen, sodass Ihre Zentrale die Konten lesen kann. Was dabei auf Deutsch bleiben muss, steht unter Steuerberatung auf Englisch und Russisch.
Was kostet eine erste Einschätzung?
Nichts. Sie schildern uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen, was steuerlich auf Sie zukommt und was wir dafür berechnen würden. Erst danach entscheiden Sie.
Wonach richten sich Ihre Honorare?
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt für die meisten Tätigkeiten Rahmen fest, innerhalb derer sich das Honorar bewegt. Für laufende Arbeiten wie Buchhaltung und Lohnabrechnung vereinbaren wir auf Wunsch Pauschalen.
Können Sie unsere bestehende Buchhaltungssoftware nutzen?
In der Regel ja. Wir buchen standardmäßig in DATEV, erfassen für international tätige Mandanten die Geschäftsvorfälle aber auch im firmeneigenen System über Datenfernübertragung.
Betreuen Sie auch Mandanten ohne Auslandsbezug?
Dafür gibt es die Steuerkanzlei Fuierer: die Einzelkanzlei unseres Geschäftsführers Ulrich Fuierer betreut deutschsprachige Privatpersonen und mittelständische Betriebe im Raum München — Einkommensteuer, Immobilien, Erbschaft und Schenkung, Buchhaltung und Jahresabschluss.
Sprechen wir über Ihren Fall
Eine erste Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation ist kostenfrei und unverbindlich. Schreiben Sie uns, worum es geht.